Bei festgestellten Befall durch den Poch oder Nagekäfer (Holzwurm) besteht die Möglichkeit einer Holzschutzbehandlung im biochemischen Sprühverfahren. Da dieser Schädling die Eigenart besitzt sein Fraßmahl aus dem Holz herauszutransportieren, kann durch 3-4 Aufträge mit einem borhaltigem Holzschutzmittel eine ausreichende Eindringtiefe erzielt werden, durch die sich der Schädling fressen muß und abstirbt. Die Auftragsmenge beträgt ca.350 ml pro m2 Holzoberfläche. Auch dieses Verfahren wird nach DIN 68800 giftfrei, geruchs und farblos und mit einer Garantie von 5 Jahren durchgeführt. Vor einer biochemischen Behandlung muß aber ein eventueller Hausbockbefall, auch im Anfangsstadium, ausgeschlossen werden, da die Behandlung nicht ausreichend wäre.
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